Problemhunde verstehen, Verhalten ändern

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hundeschule OAL · Martina Conrad · Stand: 14. August 2026

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§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss

Diese AGB gelten für Verträge über Hundetraining, Verhaltensberatung sowie damit zusammenhängende Präsenz-, Video- und Telefonleistungen zwischen der Hundeschule OAL und Verbraucherinnen oder Verbrauchern. Ein Vertrag kommt zustande, wenn die Kundin oder der Kunde die Trainingsvereinbarung unterschreibt und die Hundeschule diese annimmt, ein Angebot angenommen, ein Termin ausdrücklich bestätigt oder mit dem vereinbarten Training begonnen wird. Spätere Einzeltermine werden auf Grundlage der bestehenden Trainingsvereinbarung gesondert abgestimmt.

§ 2 Leistungsumfang und Mitwirkung

Art, Umfang, Ort, Dauer und Vergütung ergeben sich aus der Trainingsvereinbarung, dem Angebot oder der jeweiligen Terminbestätigung. Geschuldet wird eine fachgerechte Beratung und Anleitung, kein bestimmter Trainings- oder Verhaltenserfolg. Der Erfolg hängt wesentlich von der regelmäßigen und sachgerechten Umsetzung durch die Bezugspersonen sowie von Gesundheit, Verhalten und Lernvoraussetzungen des Hundes ab.

§ 3 Angaben zum Hund, Gesundheit und Sicherheit

Die Kundin oder der Kunde informiert die Hundeschule vor Trainingsbeginn vollständig über bekannte Erkrankungen, Schmerzen, ansteckende Krankheiten, Allergien, Beißvorfälle, aggressives Verhalten, behördliche Auflagen und sonstige Umstände, die für ein sicheres Training relevant sein können. Veränderungen sind unverzüglich mitzuteilen. Am Training darf nur ein Hund teilnehmen, dessen Gesundheitszustand die Teilnahme zulässt. Bei Anzeichen einer ansteckenden Erkrankung ist der Termin vorab abzusagen. Soweit für das konkrete Training Impfungen, ein Maulkorb, eine besondere Sicherung oder eine tierärztliche Abklärung erforderlich sind, wird dies individuell vereinbart. Die Kundin oder der Kunde bleibt während des Trainings für die sichere Führung und Beaufsichtigung des Hundes verantwortlich und befolgt sicherheitsrelevante Anweisungen der Hundeschule.

§ 4 Tierhalterhaftpflicht

Für den teilnehmenden Hund muss eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung bestehen. Auf Verlangen ist ein Nachweis vorzulegen. Wird der Hund von einer anderen Person geführt, stellt die Halterin oder der Halter sicher, dass auch diese Person über alle relevanten Besonderheiten informiert ist und die Vereinbarungen einhält.

§ 5 Vergütung, Zahlung und Anfahrt

Es gilt der bei Vertragsschluss beziehungsweise bei Buchung des jeweiligen Termins mitgeteilte Gesamtpreis. Einzelheiten zu Vorauszahlung, Fälligkeit und Anfahrtskosten ergeben sich aus dem Angebot, der Rechnung oder der Terminbestätigung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Vergütung vor dem Termin fällig. Anfahrtskosten werden ab einer Anfahrtsentfernung von 20,1 km nach der bei Buchung mitgeteilten Regelung berechnet.

§ 6 Terminabsage und Nichterscheinen

Vereinbarte Einzeltermine sind verbindlich. Eine kostenfreie Absage oder Verschiebung ist bis spätestens 12 Stunden vor dem Termin möglich. Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen kann die vereinbarte Vergütung verlangt werden, soweit der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte. Ersparte Aufwendungen werden angerechnet. Der Kundin oder dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Gesetzliche Rechte, insbesondere bei nachgewiesener Unmöglichkeit oder in Fällen höherer Gewalt, bleiben unberührt.

§ 7 Absage durch die Hundeschule

Muss ein Termin aus von der Hundeschule zu vertretenden Gründen ausfallen, wird ein Ersatztermin angeboten. Kommt kein Ersatztermin zustande, werden bereits gezahlte Beträge für die ausgefallene Leistung erstattet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 8 Stundenpakete und Begleitungen

Umfang, Preis, Laufzeit und Zahlungsweise eines Stundenpakets oder einer Begleitung ergeben sich aus dem individuellen Angebot. Eine Übertragung auf andere Personen oder Hunde bedarf der vorherigen Zustimmung der Hundeschule. Endet eine Begleitung vorzeitig, richten sich Vergütung und Erstattung nach der individuellen Vereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften. Eine pauschale Erstattung bereits vollständig erbrachter Leistungen erfolgt nicht.

§ 9 Abbruch oder Ausschluss vom Training

Die Hundeschule darf eine Einheit unterbrechen oder beenden, wenn die Sicherheit von Menschen oder Tieren gefährdet ist, tierschutzwidrig gehandelt wird, wesentliche Angaben verschwiegen wurden oder sicherheitsrelevante Anweisungen trotz Hinweises nicht befolgt werden. Bei einem erheblichen oder wiederholten Verstoß kann die Zusammenarbeit aus wichtigem Grund beendet werden. Gesetzliche Vergütungs- und Erstattungsansprüche bleiben unberührt.

§ 10 Haftung

Die Hundeschule haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden aus leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet sie nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Unberührt bleibt die Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Die gesetzliche Haftung der Hundehalterin oder des Hundehalters sowie der hundeführenden Person für Schäden, die durch den Hund verursacht werden, bleibt ebenfalls unberührt.

§ 11 Trainingsunterlagen, Fotos und Videos

Trainingspläne und sonstige Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich für die private Nutzung im eigenen Mensch-Hund-Team bestimmt. Eine Veröffentlichung, Weitergabe oder gewerbliche Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung der Hundeschule. Foto- und Videoaufnahmen durch die Hundeschule zu Werbe- oder Veröffentlichungszwecken erfolgen nur auf Grundlage einer gesonderten freiwilligen Einwilligung. Diese kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Eigene Aufnahmen während des Trainings sind nur nach vorheriger Zustimmung aller erkennbaren Personen zulässig.

§ 12 Widerrufsrecht

Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen eine gesonderte Widerrufsbelehrung sowie ein Muster-Widerrufsformular, sofern gesetzlich ein Widerrufsrecht besteht. Soll die Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch bereits während der Widerrufsfrist beginnen, gelten die in der gesonderten Erklärung zum vorzeitigen Leistungsbeginn und in der Widerrufsbelehrung beschriebenen Folgen.

§ 13 Beendigung der laufenden Trainingsvereinbarung

Eine auf Einzeltraining nach Bedarf gerichtete Rahmenvereinbarung kann jederzeit für die Zukunft beendet werden. Bereits verbindlich vereinbarte Termine sowie bestehende Zahlungsansprüche bleiben hiervon unberührt. Für Stundenpakete und Begleitungen gelten ergänzend die individuell vereinbarten Laufzeiten und Beendigungsregelungen.

§ 14 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden zur Vertragsanbahnung und -durchführung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung der Hundeschule.

§ 15 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden. Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.